Höranlagen

Offizieller Standard

Die Norm SIA 500 „Hindernisfreie Bauten“ legt den offiziellen Standard in der Schweiz fest. Darin sind die zu erfüllenden Mindestanforderungen aufgeführt.

Im Zusammenhang für hörbehindertengerechtes Bauen wird darin auf weitere Normen wie z. B. die Norm SIA 181, SN EN 600268-16 (Raumakustik) oder SN EN 60118-4 (Induktive Anlagen) etc. verwiesen.

Wir haben uns mit den einschlägigen Gesetzen und Normen auseinandergesetzt und beraten Sie gerne, falls Sie Unsicherheiten über die Notwendigkeit und Anforderungen von hörbehinderten-gerechten Anlagen haben. info@gleichcom.ch oder 041 783 00 80

Gesetzliche Grundlagen

Bund: Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Kanton: Verfassung, Raumplanungs-, Bau- und Strassenbaugesetzt

Gemeinde: Bauordnung

Geltungsbereich

Das BehiG gilt für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätze und Wohnbauten mit mehr als 8 Wohnungen, Aus- und Weiterbildung.

Induktive Höranlagen

Infrarot-Anlagen

FM-Höranlagen

WLAN-Anlagen

Induktive Höranlagen

Die Sprache oder Musik wird über ein elektromagnetisches Feld übertragen. Dafür wird im Raum (meist im Boden) ein Kabel oder ein Kabelsystem verlegt. Darum spricht man auch von Ringschleifen oder Induktionsschleifen.

Die Signale werden über ein Mikrofon und einem speziellen Verstärker über die Induktionsleitung in ein Magnetfeld umgewandelt. Die Induktionsempfangsspule (Telefonspule) im Hörgerät wandelt das Magnetfeld wieder in ein elektrisches Signal um. Über das Hörgerät bzw. Implantat wird so ein Sprachsignal erzeugt das frei von Hall, Echos und Nebengeräuschen ist.

Träger von Hörgeräten mit integrierter Telefonspule oder Implantaten brauchen dafür keine Zusatzgeräte.

Vorteile für den Anlagebetreiber

  • Keine Abgabe und Rücknahme von Empfangsgeräten (wenn Hörgeräte mit Telefonspule ausgerüstet sind)
  • Wartungsarme Anlage
  • Kosten tiefer als Infrarot- und FM-Höranlagen

Nachteile für den Anlagebetreiber

  • Es steht nur 1 Kanal zur Verfügung (kein Dolmetscherbetrieb möglich)
  • Bauliche Installationen notwendig
  • Nachträglicher Einbau erschwert
  • Nicht tauglich wenn Störquellen vorhanden sind
  • Nicht abhörsicher
  • Übertragung auf Nebenräume möglich

Der Einbau einer Induktionsanlage muss frühzeitig geplant und abgeklärt werden. Auch der Einbau der Ringschleife muss überwacht werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorabklärung, Planung und Ausführung der Anlage. Mit einer, nach den Vorgaben der Norm SN EN 60118-4, durchgeführten Messung mit Messprotokoll runden wir unsere Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Einbau einer Höranlage ab. Selbstverständlich wird das von Ihnen eingesetzte Personal für den Betrieb durch uns geschult.

Infrarot-Anlagen

Die Übertragung der Tonsignale werden drahtlos mittels Infrarot-Lichtstrahlen übertragen. Dafür werden die Signale über ein Mikrofon an spezielle Sender übertragen, welche die Signale in Infrarotstrahlen umwandeln. Die Empfänger wandeln die Infrarotsignale wieder in ein elektrisches Signal um. Die Übertragung auf die Hörgeräte wird entweder mittels einer Induktionshalsschleife, einem Kabel, einem Kopfhörer oder z.B. über Bluetooth sichergestellt.

Vorteile für den Anlagebetreiber

  • Abhörsicher (Gerichtssäle, Polizei, Politik etc.)
  • Mehrere Kanäle verfügbar (Dolmetscherbetrieb möglich)
  • Mobile Anlagen verfügbar

Nachteile für den Anlagebetreiber

  • IR-Sender und Empfänger müssen in Sichtverbindung sein
  • Sonneneinstrahlung und helle Räume können die Übertragung stören
  • Nutzung im Freien nur stark eingeschränkt möglich
  • Abgabe und Rücknahme von Empfängergeräten notwendig
  • Kosten für Anschaffung und Unterhalt höher als bei Induktiven-Anlagen

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorabklärung, Planung und Ausführung der Anlage.

Mit einer, nach den Vorgaben der Norm SN EN 60118-4, durchgeführten Messung mit Messprotokoll runden wir unsere Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Einbau einer Höranlage ab. Selbstverständlich wird das von Ihnen eingesetzte Personal für den Betrieb durch uns geschult.

FM-Anlagen

Tonsignale werden drahtlos mittels Funkwellen von einem Sendegerät zu den Empfängern übertragen. Die Übertragung auf die Hörgeräte wird entweder mittels einer Induktionshalsschleife, einem Kopfhörer, einem Kabel oder z.B. über Bluetooth sichergestellt.

Die Anlagen können fest verbaut oder mobile eingesetzt werden.

Vorteile für den Anlagebetreiber

  • Grosse Reichweite
  • Mehrere Kanäle verfügbar (Dolmetscherbetrieb möglich)
  • Strahlung wird durch Mauern nur gering eingeschränkt
  • Nutzung auch im Freien möglich
  • Es stehen auch handliche mobile Anlagen zu Verfügung

Nachteile für den Anlagebetreiber

  • Kosten für Anschaffung und Unterhalt höher als bei Induktiven-Anlagen
  • Abgabe und Rücknahme von Empfängergeräten notwendig

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorabklärung, Planung und Ausführung der Anlage.

Mit einer, nach den Vorgaben der Norm SN EN 60118-4, durchgeführten Messung mit Messprotokoll runden wir unsere Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Einbau einer Höranlage ab. Selbstverständlich wird das von Ihnen eingesetzte Personal für den Betrieb durch uns geschult.

WLAN-Anlagen

Bei einer WLAN-Anlage werden die Signale über einen Router auf die Empfangsgeräte übermittelt.

Als Empfangsgerät wird ein Smartphone oder ein auf WLAN-basierter Empfänger (z.B. I-Pod touch) benötigt. Die Übertragung auf die Hörgeräte wird entweder mittels einer Induktions-halsschleife, einem Kabel, einem Kopfhörer oder z.B. über Bluetooth sichergestellt.

Vorteile für den Anlagebetreiber

  • Grosse Reichweite
  • Mehrere Kanäle verfügbar (Dolmetscherbetrieb möglich)
  • Übertragung von Textmitteilungen möglich (Untertitel etc.)
  • Moderne Technologie
  • Der Nutzer bringt sein eigenes Empfängergerät mit
  • Anlage auch mobil einsetzbar
  • Anlage auch im Freien einsetzbar

Nachteile für den Anlagebetreiber

  • Kosten für Anschaffung höher als bei Induktiven-Anlagen
  • Nutzer muss auf seinem Empfängergerät zuerst ein App herunterladen
  • Bedienungsanleitung für Nutzer notwendig
  • Wenn Nutzer kein Smartphone besitzt muss ein entsprechender Empfänger abgegeben werden

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorabklärung, Planung und Ausführung der Anlage.

Mit einer, nach den Vorgaben der Norm SN EN 60118-4, durchgeführten Messung mit Messprotokoll runden wir unsere Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Einbau einer Höranlage ab. Selbstverständlich wird das von Ihnen eingesetzte Personal für den Betrieb durch uns geschult.

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