Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version August 2023 AGB als PDF herunterladen

 
  1. Allgemeines

    • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren als «AGB» abgekürzt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte betreffend Produkte und Dienstleistungen, die mit der Gleichcom AG (nachfolgend «Gleichcom») mit all ihren Kunden abgeschlossen werden, sei dies über die Onlineshops (shop.gleichcom.ch und besserhören.ch) oder Angebote auf der Webseite (www.gleichcom.ch) oder in anderer Weise.
    • Die AGB können durch Gleichcom jederzeit geändert werden. Für die Gültigkeit der Version der AGB gilt immer der Zeitpunkt der Bestellungsaufgabe durch den Kunden. Die AGB können durch den Kunden nicht einseitig geändert werden.
  1. Angebot von Produkten
    • Gleichcom versucht die Angaben über Verfügbarkeit im Onlineshop stets genau und aktuell zu halten. Alle Abbildungen auf der Webseite, im Onlineshop, in Prospekten, Werbung, etc. gelten jedoch als unverbindlich.
    • Die angegebenen Verkaufspreise im Onlineshop und auf der Webseite sind Endpreise in Schweizerfranken (CHF). Versandkosten, sämtliche Steuern (MwSt., etc.) und vorgezogene Recycling-Gebühren (vRG gemäss Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten, VREG bzw. VEG gemäss Verordnung über die Rücknahme vorgezogener Entsorgungsgebühren für Akkus und Batterien) sind darin enthalten. Nicht enthalten sind allfällige Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel. Ebenso nicht enthalten sind Installations-, Montage-, Geräteanpassungs- und Beratungskosten. Diese werden von Gleichcom als separate Leistungen zusätzlich angeboten, siehe dazu Näheres unter Ziffer 10 ff.
    • Gleichcom kann die online-erfassten Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit anpassen. Gültig ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellungsaufgabe durch den Kunden im Onlineshop publiziert wird.
    • Kostenpflichtige Dienstleistungen, wie beispielsweise Beratung, Geräteanpassung, Montage, Installation, Entsorgung, Garantieerweiterung, welche von der Gleichcom angeboten werden, werden in der Offertstellung bzw. beim Kauf im Warenkorb und auf der Rechnung separat und getrennt von der Auflistung der Produkte aufgeführt.
  1. Bestellung
    • Alle Bestellungen sind generell verbindlich.
    • Die im Onlineshop publizierten Produkte und Preise gelten als Angebot unter Vorbehalt der Verfügbarkeit; Ein Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn das Produkt lieferbar ist. Vorbehalten bleibt eine versehentliche fehlerhafte Preisangabe.
    • Die Aufgabe einer Bestellung des Kunden über den Onlineshop, per Telefon oder per E-Mail ist für diesen verbindlich.
    • Die Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Gleichcom an die von ihm angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Sie bestätigt lediglich, dass die Bestellung bei Gleichcom eingegangen ist. Es handelt sich nicht um eine verbindliche Zusage, dass das Produkt geliefert werden kann. Erst mit der individuellen Bestellbestätigung, der Rechnungsstellung bzw. der Zusendung der Produkte durch Gleichcom kommt der Vertrag verbindlich zustande.
    • Gleichcom versucht die Angaben über die Lieferzeit im Onlineshop stets genau und aktuell zu halten. Die im Onlineshop angezeigte Lieferfrist ist jedoch nicht verbindlich. Durch Produktions- und / oder Lieferengpässe können Lieferverzögerungen entstehen. Somit besteht keine Gewähr auf Angaben von Verfügbarkeiten und Lieferfristen. Diese können zudem jederzeit durch Gleichcom angepasst werden.
    • Bei einem Lieferverzug von mehr als 30 Kalendertagen über der angezeigten Lieferfrist hat der Kunde das Recht ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten bzw. seine Bestellung zu stornieren. In diesem Fall wird der im Voraus bezahlte Betrag durch Gleichcom zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber Gleichcom (aus Verzug, Schadenersatz, etc.) sind ausgeschlossen.
  1. Lieferung / Abholung von Produkten
    • Dem Kunden stehen die im Onlineshop angegebenen Liefer- und Abholmöglichkeiten zur Verfügung.
    • Die Lieferung erfolgt durch die Schweizerische Post.
    • Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Dies gilt auch für Bestellungen im Onlineshop. Lieferungen finden dementsprechend ebenfalls ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein statt.
    • Nach Voranmeldung können die Produkte in unserem Showroom in Bösch 82, 6331 Hünenberg abgeholt werden.
    • Sollte der Kunde nach Beratung vor Ort in Bösch 82, 6331 Hünenberg und ausgelöster Bestellung die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen seit der Abholbereitschaft abgeholt haben, kann Gleichcom den Vertrag ohne Kostenfolgen für Gleichcom auflösen. Dem Kunden kann eine Bearbeitungs-gebühr in der Höhe von CHF 15 berechnet werden.
  1. Rückgaberecht bestellter Produkte
    • Gleichcom gewährt dem Kunden gemäss nachfolgenden Regelungen grundsätzlich ein Recht, die bestellten Produkte innert 10 Tagen seit Erhalt nach Versand oder Abholung zurückzugeben.
    • Bei Bestellungen, welche zurückgegeben werden, werden die Versand- und Portokosten nachträglich in Rechnung gestellt bzw. mit dem Guthaben verrechnet.
    • Der Artikel muss originalverpackt, vollständig und funktionstüchtig in einer fachgerechten Verpackung retourniert werden. Zusätzlich ist eine Begründung für die Rückgabe, der Absender und die Kontodaten, insbesondere die IBAN-Nummer für die Rückzahlung zu vermerken.
    • Der Artikel ist an die folgende Adresse zu retournieren: Gleichcom AG Bösch 82 6331 Hünenberg
    • Das Porto und die fachgerechte Verpackung ist vom Kunden selbst zu bezahlen.
    • Werden trotzdem bereits benutzte Geräte zurückgesendet, die eine Programmierung / einen Datenträger beinhalten, gilt folgendes: Bei Zusendung eines Gerätes mit einer Programmierung / Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Gleichcom, muss in jedem Fall mit einem vollständigen Programmier- und Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten sowie für die Programmierkomponenten des Gerätes verantwortlich. Für allfällige Programmier- oder Datenverluste übernimmt Gleichcom keine Haftung.
    • Wird die Rücknahme des Artikels durch Gleichcom abgelehnt oder der Kaufpreis nur teilweise rückerstattet und der Kunde entscheidet sich, das Produkt trotzdem zu behalten, kann er das Produkt innert 30 Kalendertagen bei Gleichcom abholen oder es wird ihm unter Verrechnung der Liefer- und Versandkosten wieder zurückgesendet.
    • Sollten Rücksendungen keinem Kunden zugeordnet werden können oder kann der Artikel nicht dem entsprechenden Kunde zugestellt werden, nimmt Gleichcom den Artikel für 6 Monate an Lager. Danach gilt die Nichtabholung / Nichtmeldung des Kunden als Verzicht auf die Geltendmachung seines Eigentums und die Einwilligung zur Entsorgung durch Gleichcom.
    • Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, erstattet ihm Gleichcom den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlages und der unter Ziffer 5.11 aufgeführten Rückerstattungsminderung zurück.
    • Die Liefer- und Versandkosten von einer versandkostenfreien Lieferung durch Gleichcom, werden der Kundschaft generell nachverrechnet bzw. vom Guthaben abgezogen.
    • Eine Rückerstattung des Kaufpreises findet nur statt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Artikel, die Originalverpackung sowie die Betriebsanleitung ist unbeschädigt. Bei Beschädigung des Artikels, der Originalverpackung oder der Betriebsanleitung findet eine Reduktion des Kaufpreises je nach Zustand von mindestens 50% und einem Mindestbetrag von CHF 20.00 statt.
    • In folgenden Fällen lehnt Gleichcom eine Rücknahme ab und es findet eine vollständige Verrechnung statt: - Beschädigte oder bereits benutzte Produkte, - Rücksendung ohne Originalverpackung oder Betriebsanleitung, - Fehlen von Zubehör, - bei Artikel der folgenden Warengruppen: *Verbrauchsmaterialien (Batterien, Akkus, Hygiene-Produkte, Reinigungs- und Pflegemittel, flüssige Stoffe und Öle, etc.).
  1. Eigentumsvorbehalt
    • Die gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gleichcom. Gleichcom behält sich die Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister vor.
  1. Gewährleistung und Haftung für Produkte
    • Es liegt in der Verantwortung des Kunden die Richtigkeit, den Umfang und den Zustand der Produkte sofort nach Erhalt zu prüfen.
    • Sollten die Produkte oder einzelne Artikel davon beschädigt oder unvollständig sein, ist dies ab Zustellung innert 5 Kalendertagen bei Gleichcom schriftlich zu rügen. Ein defektes Produkt darf vom Kunden nicht in Betrieb genommen werden. Es ist in der Originalverpackung aufzubewahren und die weiteren Instruktionen von Gleichcom abzuwarten und zu befolgen. Bei Nichtbefolgung gelten die Mängelrechte als verwirkt.
    • Die Gewährleistung für Produkte, welche bei Gleichcom gekauft wurden, beträgt 2 Jahre ab Lieferung bzw. Abholung an unserem Standort in Bösch 82, 6331 Hünenberg.
    • Gleichcom kann die Mängelbehebung wahlweise wie folgt erbringen: - kostenlose Reparatur (die Gewährleistungsfrist läuft weiter und wird nicht unterbrochen) - Ersatz (teilweise oder vollständig) durch ein gleichwertiges gebrauchtes bzw. repariertes Produkt (die Gewährleistungsfrist läuft weiter und wird nicht unterbrochen) - Ersatz durch ein neues Produkt (die Gewährleistungsfrist beginnt von Neuem) - Minderung des Kaufpreises oder Rückerstattung zum Tagespreis, max. zum Verkaufspreis der Bestellung
    • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: * Verbrauchsmaterialien wie Akkus, Batterien und Netzkabel, Adapter. Hierfür wird keinerlei Gewährleistung übernommen.
    • Werden Produkte mit einer Programmierung / einem Datenspeicher oder ein Datenträger zur Mängelbehebung oder Ersatzleistung eingesandt, muss mit einem vollständigen Programmier-/ Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten sowie für die Programmierkomponenten des Gerätes verantwortlich. Für allfällige Programmier- oder Datenverluste übernimmt Gleichcom keine Haftung. Dasselbe gilt für Fälle einer Reparatur ausserhalb der Gewährleistung auf Kosten des Kunden gemäss nachfolgender Ziffer 8.
    • Das Stellen eines Ersatzgerätes während der Prüfung und Durchführung des Gewährleistungs-anspruchs liegt im freien Ermessen von Gleichcom. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass kein Gewährleistungsanspruch bestand, unterbreitet Gleichcom dem Kunden ein Angebot für das Ersatzgerät. Sollte der Kunde das Angebot ablehnen, muss das Ersatzgerät unverzüglich auf eigene Kosten des Kunden retourniert werden.
    • Kann das reparierte Produkt im Zusammenhang mit der Erbringung der Gewährleistungspflicht dem Kunden nicht zugesandt werden und wird es trotz Abholaufforderung innert 6 Monaten nicht abgeholt, ist Gleichcom berechtigt über die Ware zu verfügen bzw. diese zu entsorgen.
    • Gleichcom lehnt jegliche Schadenersatzansprüche sowohl für direkte als auch für indirekte Schäden aus Vertragsverletzung (Leistungsunmöglichkeit, Schlechterfüllung, Verzug etc.) und unerlaubter Handlung ab, sofern nicht ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln und kein Körperschaden (Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers) vorliegt.
  1. Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
    • Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss vorstehender Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss vorstehender Ziffer fallen, behält sich Gleichcom vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Sendet der Kunde Gleichcom ein Gerät unabhänig von einem Vertragsverhältnis mit Gleichcom ein und fordert Gleichcom zur Reparatur auf, nimmt Gleichcom diese vor, ohne vorgängig einen Kostenvoranschlag zuzustellen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Kosten von Gleichcom im Bereich des verkehrsüblichen festgelegt und Rechnung gestellt werden.
  1. Service- und Beratungsleistungen
    • Gleichcom bietet neben dem Verkauf der Produkte im Onlineshop diverse Service- und Beratungsleistungen an.
    • Serviceleistungen können folgende Leistungen umfassen: - Arbeitsplatzbegehung vor Ort und Ermittlung des Bedarfes an technischen Lösungen, - Einrichtung und Installation von technischen Hör- und Sehhilfen vor Ort, - Hörtests mit Ton- und Sprachaudiometrie, - Installation und Beratung von Induktiven-, FM- oder WLAN- basierenden Kommunikationssystemen - Anpassung und Beratung von Hörhilfen und Otoplastiken
    • Beratungsleistungen können folgende Leistungen umfassen: - Beratung für Hör- und Sehhilfen, Lichtsignalanlagen, Cochlea Implantate, Reinigungsmittel und Zubehör, FM-Systeme, Kommunikationssysteme, etc. - Unterstützung des Kunden bei der Dokumentation und Abrechnung der Versorgung mit der AHV und IV-Sozialversicherung sowie Militär- und Unfallversicherung (SUVA)
    • Die entsprechenden Leistungen werden dem Kunden individuell auf Anfrage hin offeriert. Grundsätzlich erfolgt die Vergütung nach Aufwand pro Stunde zzgl. MwSt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Tätigkeiten durch Gleichcom und ist innert 10 Tagen zu bezahlen (weiteres zu den Zahlungskonditionen unter Ziffer 12).
    • Die Vergütung für die Service- und Beratungsleistungen umfasst sämtliche Dokumentations- und Materialkosten sowie Spesen.
    • Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Dienstleistungsteil des Vertrages zurückzutreten. Der Rücktritt betrifft lediglich den dienstleistungsrechtlichen Teil einer Bestellung, nicht jedoch die Bestellung von allfälligen Produkten von Gleichcom. Der Kunde hat die bereits getätigten Aufwendungen von Gleichcom vollumfänglich zu vergüten.
    • Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die von seiner Seite notwendig sind, um Gleichcom die ordnungsgemässe Installation, Montage, Geräteanpassung und Betreuung zu ermöglichen.
    • Installationen, Montagen, Geräteanpassung und Betreuungen erfolgen ausschliesslich durch Mitarbeitende von Gleichcom oder durch von Gleichcom beigezogene Hilfspersonen, die Gleichcom jederzeit beziehen kann.
    • Bei Bereitschaft zur Inbetriebnahme erfolgt die gemeinsame Abnahme. Diese erfolgt durch gemeinsame Prüfung. Nach erfolgter Abnahme sind allfällige Mängel in der Ausführung der Leistungen durch den Kunden innert 3 Kalendertagen schriftlich an Gleichcom zu melden. Bei verspäteten, ungenauen oder unsubstantiierten Mängelrügen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mängelrüge behebt Gleichcom den mangelhaften Zustand innert angemessener Frist (Nachbesserung).
    • Nicht unter eine Mängelhaftung fallen alle Probleme, die nach der Abnahme durch höhere Gewalt, normale Abnützung, mangelnden Unterhalt, nicht sachgemässen Gebrauch oder durch Dritte verursacht werden.
    • Der Kunde stellt Gleichcom sämtliche zur Erfüllung der Beratungsleistungen notwendigen Informationen zur Verfügung. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Gleichcom hierfür ausgeschlossen.
    • Darüber hinaus lehnt Gleichcom jegliche Schadenersatzansprüche sowohl für direkte als auch für indirekte Schäden aus Vertragsverletzung für Beratungs- und Serviceleistungen und unerlaubter Handlung ab, sofern nicht ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln und kein Körperschaden (Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers) vorliegt.
    • Beratungsleistungen vor Ort in Bösch 82, 6331 Hünenberg werden mit einer Gebühr pro Stundenaufwand, die dem Kunden vorgängig mitgeteilt wird, berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, die Beratungsgebühr vor Ort mit den gängigen Zahlungsmitteln zu bezahlen.
  1. Vermietungen
    • Gleichcom bietet auch den Verleih von Systemen aus der Audiologie und Optik wie Tourguide, FM-Systeme, Hörsysteme und Sehhilfen an. Die Miete findet entweder über eine direkte Anfrage oder via Onlineshop statt. Es gelten die folgenden mietrechtlichen Bedingungen, siehe dazu Näheres unter Ziffer 10.2 ff.:
    • Gleichcom stellt die entsprechende Mietsache gegen Entgelt (Mietzins) für einen zum vornherein bestimmten Zeitraum (Mietdauer) zur Verfügung. Die Mietsache verbleibt im Eigentum von Gleichcom.
    • Pflichten von Gleichcom: - Gleichcom überlässt dem Kunden die entsprechende Mietsache samt Bedienungsanleitung zur Benützung während der Mietdauer, - Instruktion gegenüber jeweiligen Endanwendern und Zurverfügungstellung Dokumentationen inklusive Pikettdienst während der zu planenden Veranstaltungszeitfenstern. - Gleichcom ist verpflichtet, dem Kunden eine gebrauchstaugliche Mietsache auf den Mietbeginn zur Verfügung zu stellen. - Wird die Mietsache aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, während der Mietdauer nicht mehr gebrauchstauglich, nimmt Gleichcom die Mietsache unter Anrechnung eines pro rata Mietzinses frühzeitig zurück. Gleichcom ist nicht verpflichtet, eine Ersatzmietsache zur Verfügung zu stellen. Der Mietvertrag wird diesfalls ohne Kostenfolgen für beide Seiten per Eintritt der Gebrauchsuntauglichkeit aufgelöst. - Eine Haftung von Gleichcom für Schäden aufgrund der Gebrauchsuntauglichkeit oder für andere Schäden im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist ausgeschlossen.
    • Pflichten des Kunden: - Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache sowie das dazu gehörende Zubehör sorgfältig zu behandeln. - Eine Weitervermietung der Mietsache ist unzulässig und führt zur sofortigen Beendigung des Mietvertrages und zur Pflicht, die Mietsache umgehend zurückzugeben. - Über Beschädigungen der Mietsache ist Gleichcom umgehend zu informieren. Der Kunde trägt sämtliche Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz einer neuen Mietsache (Neuwert), sofern die Beschädigung oder Zerstörung auf einen Umstand, den er zu vertreten hat (Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht oder unsachgemässer Umgang), zurückzuführen ist. Der Kunde hat auch für Schadenszufügungen an der Mietsache durch Drittpersonen vollständig einzustehen. - Es ist dem Kunden untersagt, Änderungen und Reparaturen an der Mietsache selbst vorzu-nehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Gleichcom wird die Reparatur vornehmen lassen und die Kosten gegebenenfalls beim Mieter einverlangen. - Bezahlung des Mietzinses: Der Mietzins ist innerhalb von 10 Tagen gegen Rechnung zu bezahlen. Bei Mieten über den Onlineshop ist nur eine Vorabzahlung möglich. - Die Mietsache wird von Gleichcom per Post versendet. Die Versandkosten sind in der Mietpauschale enthalten. - Nach Ablauf der Mietdauer hat der Kunde die Mietsache in ordnungsgemässem Zustand auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Die Mietsache ist am Folgetag auf den letzten Tag der Mietdauer der Schweizerischen Post zu übergeben. Für verspätete Rücksendungen werden Tagesmietpauschalen (zu berechnen anhand des geltenden Mietzinses) verrechnet.
  1. Bestellungsänderungen und Stornierungen
    • Mit der Bestellung ist der Kunde verpflichtet die Produkte und Leistungen zu beziehen. Es bleibt im freien Ermessen von Gleichcom eine Bestellungsänderung zu akzeptieren. Bei einer Annahme der Bestellungsänderung durch Gleichcom fallen Umtriebskosten von mindestens CHF 50.00 an. Im Weiteren kann der Wertverlust des stornierten Produktes in Rechnung gestellt werden.
    • Kann ein Artikel nicht geliefert werden, wird der Kunde schnellstmöglich per E-Mail benachrichtigt. Falls die Zahlung dafür bereits eingegangen ist, wird der Betrag zurückerstattet. Wenn die Zahlung noch nicht eigegangen ist, ist der Kunde von der Bezahlung befreit. Weitere Ansprüche aufgrund Lieferausfall oder -verzug sind ausgeschlossen.
  1. Zahlung
    • Zahlungen müssen in Schweizer Franken (CHF) geleistet werden. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.
    • Barzahlung ist nur möglich, wenn die bestellten Produkte in unserem Showroom in Bösch 82, 6331 Hünenberg unter Voranmeldung abgeholt werden.
    • Im Onlineshop sind die möglichen Zahlungsvarianten unter «Zahlungsweise» aufgeführt. Allfällige Zahlungsmittelgebühren, welche Gleichcom erhebt, sind bei den entsprechenden Zahlungs-optionen aufgeführt und werden separat verrechnet. Bei Zahlung mit Sofort-Zahlungsmittel wie z.B. Kreditkarte wird der entsprechende Kaufpreis direkt bei der Bestellung belastet. Die Bezahlung auf Rechnung ist gebührenpflichtig. Die Rechnung wird dem Kunden zusammen mit der Ware zugestellt und ist innerhalb von 10 Tagen vollständig, ohne jeglichen Abzug zu bezahlen.
    • Bei Vorauskasse wird die Lieferung erst bei Eingang der Zahlung ausgelöst. Die bestellten Produkte, welche im Lager von Gleichcom vorhanden sind, werden 14 Kalendertage reserviert. Danach wird die Bestellung, ohne Benachrichtigung storniert.
    • Bei Produkten, welche nicht an Lager sind, wird die Bestellung beim Lieferanten erst mit dem Zahlungseingang ausgelöst.
    • Bei einem Zahlungsverzug des Kunden (keine Nachfristsetzung, Verzug liegt bei Ablauf der 10-tägigen Zahlungsfrist vor) werden ab der 1. Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 5% fällig. Für die 2. Mahnung erhebt Gleichcom eine Administrationsgebühr von CHF 10.00 und für die Mahnung CHF 20.00. Bei erfolgloser Mahnung behält sich Gleichcom das Recht vor, die Forderungen an eine Inkasso-Firma abzutreten, welche im eigenen Namen und auf eigene Kosten das Guthaben einfordert. Dabei ist mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren zu rechnen. Alle administrativen Spesen, sowie Gerichtskosten betreffend Inkasso fallen zusätzlich zu Lasten des säumigen Bestellers.
  1. Datenschutz
    • Gleichcom ist im Rahmen der Abwicklung der Bestellungen berechtigt, personenbezogene Daten in Bezug auf den Vertragspartner zu bearbeiten. Die Bearbeitung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der publizierten Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie von Gleichcom, die auf der Website zur Verfügung steht.
  1. Vertraulichkeit
    • Die Parteien behandeln sämtliche Informationen und Daten aus dem Vertragsverhältnis als vertraulich, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
    • Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnis weiter, sofern Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder der konkrete Inhalt des Vertrages mit Gleichcom betroffen sind.
  1. Salvatorische Klausel
    • Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen in diesen AGB.
  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    • Sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (d.h. Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs) sind ausgeschlossen.
    • Für Streitigkeiten mit Kunden gilt der zwingende Gerichtsstand, für alle sonstigen Streitigkeiten gilt 6331 Hünenberg als ausschliesslicher Gerichtsstand.
 
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